Bundestagswahl 2029
Die deutsche Bundestagswahl dient der Neuwahl der 630 Abgeordneten des Bundestages.
Die Abgeordneten werden für eine Legislaturperiode von vier Jahren nach einem personalisieren Verhältniswahlrecht gewählt, das Mehrheits- und Verhältniswahl kombiniert.
Laut Bundeswahlgesetz besteht der Bundestag aus 630 Sitzen, davon werden 299 in den Wahlkreisen per Mehrheitswahl mit nur einer Stimme pro Wähler gewählt.
Am Wahltag hat jede wahlberechtigte Person zwei Stimmen:
- Mit der Erststimme wählt man einen Direktkandidatin im eigenen Wahlkreis.
- Mit der Zweitstimme wählt man eine Landesliste einer Partei im jeweiligen Bundesland.
Nach der Auszählung werden alle 630 Sitze proportional nach dem Sainte-Laguë-Verfahren auf Basis der Zweitstimmen verteilt – unter den Parteien, die mindestens 5 % der bundesweiten Stimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat gewonnen haben.